Bei der Gesundheitsprüfung zur privaten Krankenversicherung interessieren sich die Versicherer in der Regel nur für bestimmte Krankheitsbereiche, wie zum Beispiel:
• Erkrankungen des Bewegungsapparates
• Infektionskrankheiten
• chronische Erkrankungen
• Unfälle und deren Folgen
• Zustand der Zähne
• regelmäßige Medikamenteneinnahme
• psychische Erkrankungen
• angekündigte Behandlungen oder Operationen
• Suchterkrankungen (aktuell oder in der Vergangenheit)
Nur selten wird Ihre komplette Krankengeschichte abgefragt. In den meisten Fällen ist im Antrag klar angegeben, welcher Zeitraum für die jeweiligen Gesundheitsfragen relevant ist. Viele frühere Erkrankungen gelten nach Ablauf dieser Frist als verjährt – Sie müssen und sollten diese dann nicht mehr angeben.
Zur Orientierung:
Stationäre Behandlungen oder Untersuchungen verjähren meist nach 5 bis 10 Jahren.
Auch ein Entzug oder eine Psychotherapie, die länger als 10 Jahre zurückliegen, müssen in der Regel nicht mehr angegeben werden.
Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Krebs oder eine HIV-Infektion sind davon ausgenommen und müssen immer angegeben werden, da sie kein Verjährungsdatum haben.
Machen Sie sich wegen der Gesundheitsprüfung jedoch keine Sorgen.
Selbst wenn Sie bestimmte Vorerkrankungen angeben müssen, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Antrag abgelehnt wird oder die Beiträge stark ansteigen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durchführen zu lassen. So erfahren Sie unverbindlich, wie verschiedene Gesellschaften Ihr individuelles Risiko einschätzen.
Lassen Sie sich dabei gerne von unseren erfahrenen PKV-Experten unterstützen – sie helfen Ihnen, die bestmögliche Absicherung zu finden und gleichzeitig unnötige Risikozuschläge zu vermeiden.